Neustart trotz Covid-19 mit uns

Covid-19 hat Deutschland und die Welt immer noch fest im griff und sorgt noch heute für Schlagzeilen in verschiedensten Bereichen. Viele Unternehmen meldeten bereits Ihre Zahlungsunfähigkeit an, müssen aber seit der Änderung der Insolvenzantragspflicht für Firmen seit März 2020 keine Insolvenz anmelden und werden so gesehen künstlich vom Staat am Leben gehalten.

Die Änderung der Insolvenzantragspflicht wurde bis zum Ende des Jahres 2020 stattgegeben. Alle Unternehmen, die sich bis dahin nicht aus der Zahlungsunfähigkeit befreien können, werden demnach Anfang des nächsten Jahres die Unternehmensinsolvenz beantragen müssen.

Wir von der KAAN BEN & PARTNER helfen betroffene Unternehmen in einen Neustart. Mit unseren Analyse und Erfolgskonzepten bauen wir die Firmen so um, dass Sie wieder schwarze Zahlen schreiben und sich erneut zurück arbeiten können.